Alles Wichtige zu dem Thema Kommunalwahl

Wenn ihr bereits über 18 Jahre alt seid, werdet ihr von eurer Heimatgemeinde angeschrieben und zum Wählen aufgefordert. Ihr könnt im Vorfeld des 15. März (Wahltag) entweder Briefwählen oder am Wahltag ins Wahllokal gehen und dort direkt wählen.

Ihr bekommt in der Regel 4 Stimmzettel:

Detailinformationen zu den Stimmzetteln

  • Einen gelben Stimmzettel für die Bürgermeisterin/den Bürgermeister

Hier könnt ihr EIN KREUZ machen für eine Person, die ihr zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister wählen möchtet. Steht nur eine einzige Person zur Wahl, gibt es zusätzlich ein sogenanntes Freifeld, wo man selbst und frei eintragen kann, wen man gerne zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister hätte. Bei mehreren gemachten Kreuzen wird der Stimmzettel für ungültig erklärt.

  • Einen grünen Stimmzettel für den Stadt- bzw. Gemeinderat

Hier sind nebeneinander sogenannte Wählerlisten (Wählergruppen/Fraktionen/Parteien) abgebildet, auf denen untereinander die auf diesen Listen kandidierenden Personen gereiht sind.

Insgesamt darfst du auf diesem Stimmzettel zwischen 16 und 30 Stimmen vergeben, je nachdem wie groß dein Heimatort ist. Die genaue Anzahl steht oben auf dem Dokument vermerkt.

  • Du kannst immer auch weniger Stimmen abgeben, aber keinesfalls mehr als die oben angegebene Zahl.
  • Du kannst einer Person bis zu 3 Stimmen geben (eine Zahl von 1 bis 3 wird einfach vor den Namen geschrieben) – das nennt man auch Kumulieren.

Es kann vorkommen, dass einzelne Personen bis zu 3 Mal auf einer Liste erscheinen – z.B. dann, wenn eine Wählergruppe unbedingt möchte, dass diese Person in den Rat kommt oder wenn die Wählergruppe nicht genügend Menschen gefunden hat, die für diese Gruppe kandidieren wollen.

Wichtig auch in diesem Fall: Selbst wenn eine Person mehrfach gelistet ist, darf sie insgesamt nicht mehr als 3 Stimmen bekommen, sonst wird der Stimmzettel ungültig.

  • Selbstverständlich kannst du auch einzelne Menschen von unterschiedlichen Listen wählen und dir so deinen ganz persönlichen Wunsch-Stadt- oder Gemeinderat zusammenstellen – das nennt man auch Panaschieren.
  • Besonders beim Rats-Stimmzettel ist, dass du ein sogenanntes „Listenkreuz“ machen kannst. D.h. du gibst mit diesem einen Listenkreuz ganz oben allen Personen von einer Wählerliste jeweils eine Stimme – einzelne Personen, die du aber innerhalb dieser Liste nicht haben möchtest, kannst du einfach streichen. Wenn du z.B. einzelne Personen von unterschiedlichen Listen mit einzelnen Stimmen gewählt hast, kannst du mit einem zusätzlichen Listenkreuz dafür sorgen, dass deine noch übrigen Stimmen an eine bestimmte Wählergruppe gehen – in diesem Fall werden dann deine Reststimmen einfach von oben nach unten auf der entsprechenden Wählerliste verteilt, bis dein Kontingent verbraucht ist.
  • ACHTUNG: Sobald du insgesamt zu viele Stimmen abgibst, wird der Stimmzettel ungültig!
  • Einen blauen Stimmzettel für die Landrätin/den Landrat

Hier könnt ihr auch wieder EIN KREUZ machen für eine Person, die ihr zur Landrätin/zum Landrat wählen möchtet. Bei mehreren Kreuzen wird auch dieser Stimmzettel ungültig.

  • Einen weißen Stimmzettel für den Kreistag

Das Wählen der Kreistagsmitglieder funktioniert genau gleich wie beim Stadt- oder Gemeinderat – siehe oben.

Insgesamt könnt ihr hier allerdings 60 Stimmen vergeben an Personen von 10 verschiedenen Wählerlisten – der Stimmzettel ist also sehr groß und dadurch leider etwas unübersichtlich.